Als Christinnen und Christen gehen wir unseren Weg durch die Zeit im gegenseitigen Aufeinander-Hören und Voneinander-Lernen.

(Zitat: Satzung für die Gemeinderäte und Pfarreiräte im Erzbistum Berlin)

Pfarreirat

 

Gemäß der Satzung des Erzbistums Berlin dient der Pfarreirat dem Aufbau und der Erhaltung einer lebendigen Pfarrei. Er ist für die Koordinierung der gesamten Pastoral und des Informationsaustausches innerhalb der Pfarrei zuständig. Zugleich ist es seine Aufgabe, neue Orte gelebten Glaubens zu entdecken und deren Entwicklung zu fördern.

 

Der Pfarreirat entwickelt und pflegt das Pastoralkonzept und setzt es in der Pfarrei um.

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Kirchenvorstand

 

Nach dem kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen der Pfarrei und vertritt
diese. Die Arbeit des Kirchenvorstandes ist am Pastoralkonzept und Entwicklungsplan der Pfarrei ausgerichtet.

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