Als Christinnen und Christen gehen wir unseren Weg durch die Zeit im gegenseitigen Aufeinander-Hören und Voneinander-Lernen.
(Zitat: Satzung für die Gemeinderäte und Pfarreiräte im Erzbistum Berlin)
Pfarreirat
Gemäß der Satzung des Erzbistums Berlin dient der Pfarreirat dem Aufbau und der Erhaltung einer lebendigen Pfarrei. Er ist für die Koordinierung der gesamten Pastoral und des Informationsaustausches innerhalb der Pfarrei zuständig. Zugleich ist es seine Aufgabe, neue Orte gelebten Glaubens zu entdecken und deren Entwicklung zu fördern.
Der Pfarreirat entwickelt und pflegt das Pastoralkonzept und setzt es in der Pfarrei um.